Beendigung der Maskenpflicht für Beschäftigte

Am heutigen Tag verabschieden wir uns von der Verpflichtung, FFP2 Masken tragen zu müssen.

Seit 2020 waren verschiedenste Masken im Einsatz, Anfangs noch Stoffmasken, dann Mundschutz und seit längerer Zeit die FFP2 Maske. Welche Maske es auch war, die Arbeit der Pflege machten sie deutlich schwerer. Die Kommunikation und die individuelle Alltagsgestaltung der Bewohner litt zudem stark.

Man sah zunehmend, dass die Senioren Kognitive Einbußen erlitten und die Teilnahme am Leben mehr und mehr meiden. Zudem kamen noch Besuchseinschränkungen, welche ihren Teil dazu beigetragen haben.

Schlussendlich sind wir froh, dass wir uns von den Masken verabschieden durften (Anfangs wollten wir es kaum glauben), die Erleichterung konnte spürbar vernommen werden.

Was gilt für Sie als Besucher:

  • Sie müssen beim Betreten eine FFP2-Maske tragen
  • die FFP2-Maske muss während des gesamten Aufenthalts getragen werden
  • die Testpflicht und Nachweispflicht entfällt und basiert auf Eigenverantwortung gegenüber Vulnerabler Personengruppen